Das Schulministerium hat die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern mit Wirkung ab Montag, 27.04.2020 , erneut modifiziert. Demnach sind nun auch berufstätige Alleinerziehende berechtigt, ihre Kinder in der Notbetreuung betreuen zu lassen. Dies bedeutet, dass Alleinerziehende schriftlich versichern müssen, dass sie alleinerziehend sind und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, die dem Infektionsschutz gerecht wird.
Darüber hinaus muss ein schriftlicher Nachweis bezüglich der Arbeitszeiten vom Arbeitgeber mit vorgelegt werden.
Das neue Antragsformular können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie dies bei Bedarf möglichst per Mail an unsere Schule. Die zwischenzeitlich erweitere Auflistung der antragsberechtigten Tätigkeitsbereiche finden Sie hier , einen neuen Elternbrief unserer Schulleiterin Frau Vilgis hier .
25.04.2020