Das Schulministerium hat die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern mit Wirkung ab Montag, 27.04.2020 , erneut modifiziert. Demnach sind nun auch berufstätige Alleinerziehende berechtigt, ihre Kinder in der Notbetreuung betreuen zu lassen. Dies bedeutet, dass Alleinerziehende schriftlich versichern müssen,…
