Informationen zur Covid-19-Testpflicht an der Grundschule Wassermaus

Seit dem 12.04.2021 gilt an den Schulen in NRW eine Covid19-Testpflicht. Wir als Team der Grundschule Wassermaus sind uns darüber bewusst, dass dies für die Kinder und Sie eine besondere Situation ist. Wir geben unser Bestes, um Ihr Kind auch in dieser neuen Situation unterstützend zu begleiten.

Auf dieser Seite haben wir Ihre Fragen zusammengestellt und möchten Ihnen diese gerne beantworten.

  • Für wen gilt die Testpflicht?

Die Testpflicht an Schulen gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie für das gesamte schulische Personal (Lehrkräfte, OGS-Personal, Sekretärin, Hausmeister usw.).

  • Wie oft werden die Selbsttests in der Schule durchgeführt?

Die Selbsttests werden zweimal pro Woche duchgeführt, grundsätzlich montags und donnerstags bzw. dienstags und freitags.

  • Wer führt die Tests durch?

Die Kinder führen die Tests selbst durch. Sie werden dabei von einer Lehrkraft unterstützt, die den Test erklärt und Tipps gibt.

  • Wie werden die Kinder auf die Tests vorbereitet?

Schon im Vorfeld wurden die Kinder auf den Einsatz der Tests im Gespräch vorbereitet. Außerdem stehen den Familien als Vorbereitung kindgerechte Filmsequenzen zur Verfügung (siehe unten), die z.T. auch vorab im Unterricht gezeigt und besprochen wurden!

  • Kann es bei der Durchführung zu Verletzungen kommen?

Die Tests werden von den Kindern selbst durchgeführt. Dadurch, dass der Test begleitet in einem möglichst ruhigen Rahmen stattfindet und die Kinder den Teststab lediglich in den vorderen Nasenbereich einführen sollen, sind die Risiken einer Verletzung sehr gering.

  • Was passiert, wenn der Test eines Kindes positiv ist?

Zunächst verlässt das Kind in Begleitung einer Lehrkraft die Lerngruppe. Dabei fängt die Lehrkraft das Kind selbstverständlich auf, erläutert das weitere Vorgehen und tröstet gegebenenfalls. Die Eltern werden umgehend informiert und müssen das Kind unverzüglich abholen. Sie als Eltern müssen sodann sofort Kontakt zu einem Haus- oder Kinderarzt oder zu dem hiesigen Testzentrum aufnehmen und dort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Die Schule informiert das Gesundheitsamt.

  • Muss die gesamte Gruppe in Quarantäne, wenn ein Kind beim Selbsttest positiv getestet wird?

Nach einem positiven Schnelltest muss sich zunächst nur das positiv getestete Kind in Quarantäne begeben. Sobald das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, entscheidet das Gesundheitsamt über weitere Maßnahmen.

  • Ich möchte nicht, dass mein Kind sich in der Schule selbst testet. Was passiert nun?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind bei einer offiziellen Teststelle oder auch bei einer Apotheke, beim Arzt o.Ä. testen zu lassen. Ihr Kind muss die entsprechende Bescheinigung dann in der Schule vorlegen. Die Bescheinigung darf maximal 48 Stunden alt sein! Legt Ihr Kind an den von der Schule festgelegten Testtagen keine Bescheinigung vor, führt es einen Selbsttest in der Schule durch.
Möchten Sie auch dies nicht, können Sie der Testpflicht widersprechen. Dieser Widerspruch muss der Schule schriftlich vorgelegt werden. Ihr Kind wird dann vom Präsenzunterricht und den Betreuungsangeboten ausgeschlossen.

  • Kann ich mein Kind zu Hause selbst testen?

Das geht leider nicht. Es ist nur die Testung in der Schule oder eine Bescheinigung eines Testzentrums o.Ä. (s.o.) möglich. Dies ist von der Coronabetreuungsverordnung und dem Ministerium festgelegt.

  • Entfällt mit einem negativen Test die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes?

Nein, die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes gilt nach wie vor, da nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass keine Corona-Erkrankung vorliegt. Das Tragen eines Mundschutzes ist Bestandteil der Coronaschutzverordnung.

Hier die o.g. Videos zum Thema Selbsttest:

  • Ein Film des Test-Herstellers Siemens Healthineers, der sich zwar auf das Testen zu Hause bezieht, im Ablauf jedoch mit dem Test in der Schule übereinstimmt: